Prinzip: Steueroptimierte Geldmarktfonds legen einerseits in niedrig verzinsliche inländische Wertpapiere mit Restlaufzeiten von im Regelfall bis zu zwölf Monaten an, die sie zu Kursen unter dem Nennwert erwerben. Bei Fälligkeit des Papiers vereinnahmen sie die Kursdifferenz zum Nennwert für ihre Anleger steuerfrei. Die Anleger versteuern im Ergebnis nur die niedrigen Zinsen der Anleihen.
Maßnahmen des Steuergesetzgebers: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden solche „steueroptimierten“ Anlagestile der Abgeltungsteuer unterworfen, und zwar rückwirkend zum 19.9.2008 (dem Bundesratsbeschluss). Wurden aber Anteile an solchen Fonds vor dem 19.9.2008 angeschafft, erfolgt eine fristenunabhängige Besteuerung von Wertzuwächsen mit der Abgeltungsteuer (d.h. unabhängig davon, ob die Fondsanteile innerhalb oder außerhalb der bis 2008 geltenden Spekulationsfrist von einem Jahr gehalten worden sind) nur dann, wenn die Anteile bis zum 10.1.2011 nicht verkauft wurden.
Verkauf nach dem 10.1.2011: Der Abgeltungsteuer unterliegen in diesem Fall allerdings nur Wertzuwächse, die nach diesem Datum realisiert werden. Dies wird dadurch erreicht, dass per Gesetz eine Anschaffung des Investmentanteils zum 10.1.2011 unterstellt wird.
Stand: 10. März 2009



