Bereits mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde der
steuerpflichtige Veräußerungszeitraum für bewegliche Wirtschaftsgüter, mit
denen mindestens in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, von einem
Jahr auf zehn Jahre verlängert. Mit dem JStG 2009 wurde diese Neuregelung
noch um einen wesentlichen Punkt nachgebessert:
Bei Veräußerung solcher Wirtschaftsgüter ab dem 1.1.2009 ist der
Veräußerungsgewinn um die bisher geltend gemachten Abschreibungen zu
erhöhen (neuer § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Die Neuregelung betrifft vor
allem Investments in Container-Leasing-Fonds.
Die Neuregelung macht steuermindernde Abschreibungen somit bei Veräußerung solcher Wirtschaftsgüter innerhalb von zehn Jahren wieder rückgängig.
Stand: 10. März 2009



