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Aktuelles

Aktuelles

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Anpassungen an EuGH-Rechtsprechung und neue Formalien bei der Umsatzsteuer

Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Der Gesetzgeber will die Konjunktur durch zahlreiche Änderungen im Einkommen-, Körperschaft- und vor allem im Umsatzsteuergesetz stützen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren Hotel- und Gastgewerbe am meisten von der Gesetzesreform.

Arbeit und Soziales: Was seit 2010 gilt

Zum 1.1.2010 sind zahlreiche Neuregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft getreten.

Keine Umwege auf dem Weg zur Arbeit!

Kein Versicherungsschutz für Unfälle auf Umwegen.

Neuregelungen zur Vorsorgepauschale ab 2010

Aktuelle Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung:

Arbeit und Soziales: Was seit 2010 gilt

Kurzarbeitergeld: Zum 1. Januar hat sich die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld geändert. Der Bezug von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 18 Monate verlängert und gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Außerdem gibt es neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt in einem Kalendermonat).

Gendiagnostikgesetz: Nach diesem Gesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes traten zum 1.2.2010 in Kraft.

Meldung von Arbeitsstunden: Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2010 an die Unfallversicherungsträger die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Gemeldet werden müssen entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Beschäftigten. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden. Fehlen Angaben über die Arbeitsstunden, werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen.

Insolvenzgeldumlage: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Jahr 2010 wurde auf 0,41 Prozent festgesetzt.

Stand: 15. Januar 2010

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