In Ergänzung der im ersten Konjunkturpaket beschlossenen Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen der Abgasnormen Euro-5 oder -6 bis zum 31.12.2010 hat die Bundesregierung vor kurzem eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer eingeführt. Diese sieht vor, dass Pkws mit einem CO2-Ausstoß innerhalb der Vorgaben der Europäischen Union steuerfrei bleiben. Darunter fallen bis 2011 Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km, bis 2012/2013 Pkws mit 110 g/km und ab 2014 Pkws mit 95 g/km.
Darüber hinaus wird ein linearer
Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben
hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet:
Es fallen künftig 2 € je g/km an. Der Sockelbetrag soll künftig abhängig
sein von Antriebsart und Hubraumgröße. Darüber hinaus soll eine befristete
Steuerbefreiung für jene Pkws mit Dieselmotor gelten, die die
Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Die neue emissionsbezogene
Kraftfahrzeugsteuer gilt ausschließlich für Neufahrzeuge.
Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem
Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie sollen aber nach einer
Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer
übergeleitet werden.
Stand: 16. Februar 2009



