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Aktuelles

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Neues Konjunkturpaket II verabschiedet

Pakt für Beschäftigung und Stabilität soll mit Investitionen und Entlastungen Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen.

Neues Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Schwarze Liste und eidesstattliche Versicherungen sollen für mehr Steuerehrlichkeit sorgen.

Neue Kraftfahrzeugsteuer beschlossen

Neue emissionsbezogene Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1.7.2009

Vorsicht: Bei „nichts sagender Leistungsbeschreibung“

auf der Rechnung ist Vorsteuerabzug in Gefahr

Neue Kraftfahrzeugsteuer beschlossen

In Ergänzung der im ersten Konjunkturpaket beschlossenen Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen der Abgasnormen Euro-5 oder -6 bis zum 31.12.2010 hat die Bundesregierung vor kurzem eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer eingeführt. Diese sieht vor, dass Pkws mit einem CO2-Ausstoß innerhalb der Vorgaben der Europäischen Union steuerfrei bleiben. Darunter fallen bis 2011 Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km, bis 2012/2013 Pkws mit 110 g/km und ab 2014 Pkws mit 95 g/km.

Darüber hinaus wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet:
Es fallen künftig 2 € je g/km an. Der Sockelbetrag soll künftig abhängig sein von Antriebsart und Hubraumgröße. Darüber hinaus soll eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkws mit Dieselmotor gelten, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Die neue emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie sollen aber nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeleitet werden.

Stand: 16. Februar 2009

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