Fehlerhafte Steuerbescheide: Statistiken einschlägiger Verbände, nach welchen fast jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist, wurden vor kurzem auch durch eine Veröffentlichung des Finanzgerichts Köln bekräftigt. In einer Pressemitteilung (vom 9.2.2009) zog das FG Bilanz. Danach ging fast jede zweite gerichtliche Auseinandersetzung (über 44 %) zugunsten der Steuerzahler aus. Von den insgesamt 4.301 Klageverfahren waren 1.896 für die Steuerzahler ganz oder zum Teil erfolgreich.
Erfolgsbilanz: Die Erfolgsbilanz für den Steuerzahler sah dabei folgendermaßen aus: Von den 4.301 Klageverfahren wurden nur etwa 20 % durch Urteil oder Gerichtsbescheid abgeschlossen. Ein Großteil wurde durch Klagerücknahme erledigt. In insgesamt 1.529 Fällen änderte demnach das Finanzamt den angefochtenen Steuerbescheid zugunsten der Steuerpflichtigen ab. 124 Klageverfahren wurden voll und 121 Verfahren zum Teil zugunsten der Steuerzahler entschieden.
Erledigungserklärungen: Auffallend groß waren dabei die Zahl der übereinstimmenden Erledigungserklärungen. In 1.499 Fällen führten solche zu einem Teilerfolg der Steuerpflichtigen und zur vollen oder teilweisen Steuererstattung.
Fazit: Die Statistik weist eine hohe Erfolgsquote zugunsten des Steuerzahlers aus (1.896 von 4.301 Fällen = 44,08 % erfolgreich) und bekräftigt die Tatsache, dass es sich stets lohnt, Steuerbescheide der Finanzbehörden zu prüfen.
Stand: 8. April 2009



