Hilfe, Tipps und Infos zu "Kleidergeld" vom Steuerberater:
Schwarzer Anzug ist keine Berufskleidung
Aufwendungen für Kleidung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt. (28.09.2016)
Aufwendungen für Kleidung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt. (28.09.2016)