BFH: Studie muss therapeutischen Zwecken dienen
BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein
Bleaching aufgrund einer Vorerkrankung und –behandlung
Qualifizierung von Sondennahrung als Getränk
Neuerungen durch das Fünfte SGB XI Änderungsgesetz
Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen.
Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“.
Im Frühjahr 2015 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei
BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein
Raucherentwöhnungsseminare
Der Bundesfinanzhof hat die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung angesehen. Solche Veranstaltungen können als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes gelten, sofern eine medizinische Indikation vorliegt (Urt. v. 26.08.2014, XI R 19/12).
Gleichzeitig sah der BFH die von Betriebsärzten vorgenommenen Sammelüberweisungen von Arbeitnehmern zur Teilnahme an solchen Seminaren zum Nachweis der gebotenen medizinischen Indikation als ausreichend an.
Stand: 25. Februar 2015
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