Gesundheits-Checks: Ein Arbeitgeber wendet seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finanziert. Dies hat das FG Düsseldorf im Fall so genannter „Gesundheits-Checks" bzw. „Manageruntersuchungen“ entschieden (Urteil v. 30.9.2009 - 15 K 2727/08 L).
Besonderer Personenkreis: Nach Auffassung der Richter würden ärztliche Maßnahmen in solchen Fällen im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse bezahlt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maßnahmen ausschließlich für – schwer zu ersetzende – Führungskräfte erfolgen.
Kassenleistung: Entspricht die Festlegung von Inhalt und Turnus der Untersuchungen jenen Vorgaben, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, und wären die Kosten durch die Krankenversicherung der Arbeitnehmer getragen worden, spricht dies ebenfalls gegen die Qualifizierung der Untersuchungskosten als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Stand: 17. November 2009