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Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner
Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu. (29.07.2019)
Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu. (29.07.2019)