Hilfe, Tipps und Infos zu "Schweigepflicht" vom Steuerberater:
Arzt als Berufsgeheimnisträger
Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt. (28.11.2017)