Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht
Niedrigere Erbschaftsteuer für Pflegeleistungen
Erste Meldungen zum 30.9.2017
Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei
BFH stellt Ehrenämter umsatzsteuerfrei
Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte.
Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.
Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.12.2015 (V R 45/14) entschieden, dass Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem Schreiben (vom 08.06.2017, III C 3 - S 7185/09/10001-06)die Steuerbefreiung grundsätzlich anerkannt.
Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Die Finanzverwaltung hat das Vorliegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall zu prüfen sind. Unter anderem knüpft die Finanzverwaltung die Annahme einer Ehrenamtlichkeit an die Benennung in einem materiellen oder formellen Gesetz.
Stand: 30. August 2017
Sie wünschen weitere Details zu diesem Steuerthema? Dann nehmen Sie gerne
Kontakt mit uns auf!